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Verwaltungsgericht Köln, 21 K 4077/25.A

Datum:
17.04.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 K 4077/25.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2026:0417.21K4077.25A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 28. April 2025 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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