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Verwaltungsgericht Köln, 1 K 2838/26

Datum:
29.06.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 K 2838/26
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2026:0629.1K2838.26.00
 
Schlagworte:
Befangenheit; Unparteilichkeit; Verbandsklage; Gewinnabschöpfungsklage; Abhilfeklage; Musterfeststel-lungsklage; Prozessfinanzierung
Normen:
VwGO § 54; ZPO § 42
Leitsätze:

Die Anmeldung eines Richters zum Verbandsklageregister für eine Abhilfeklage gegen ein Unternehmen begründet nicht für sich allein die Besorgnis der Befangenheit dieses Richters in einem weiteren gerichtlichen Verfahren, in dem das beklagte Unternehmen die Bewilligung der Prozessfinanzierung durch eine staatliche Behörde für eine Gewinnabschöpfungsklage gerichtlich angreift.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Ablehnungsgesuch der Klägerinnen vom 13. Mai 2026 gegen den Richter E. wird zurückgewiesen.

 
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