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Verwaltungsgericht Köln, 18 K 1563/22

Datum:
20.03.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
18.Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 1563/22
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2026:0320.18K1563.22.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Klage zurückgenommen worden ist, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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