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Verwaltungsgericht Köln, 13 K 665/22

Datum:
07.05.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 665/22
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2026:0507.13K665.22.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Vorsitzenden des Justizprüfungsamtes bei dem Oberlandesgericht Köln vom 18. März 2021 verpflichtet, dem Kläger Informationszugang zu den beim beklagten Land vorhandenen amtlichen Informationen zu gewähren, aus denen sich ergibt, in wie vielen Fällen das beklagte Land im Zeitraum vom 22. März 2020 (Beginn des ersten Lockdowns) bis zum 12. Februar 2021 für Jurastudierende in Nordrhein-Westfalen für die Zulassung zur Ersten juristischen Staatsprüfung unter der seit März 2020 grassierenden Corona-Pandemie Ausnahmen gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 2. Alternative JAG 2003 von dem Erfordernis förmlich bewilligt hat, eine praktische Studienzeit von mindestens sechs Wochen bei einer Verwaltungsbehörde nachzuweisen.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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