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Verwaltungsgericht Köln, 12 L 965/26

Datum:
29.06.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 965/26
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2026:0629.12L965.26.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1.Die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen 12 K 3159/26 geführten Klage gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 24.03.2026 wird hinsichtlich der Zif­fern 3 und 4 der angefochtenen Ordnungsverfügung ange­ordnet.

2. Im Übrigen wird der Eilantrag abgelehnt.

3. Von den Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin drei Viertel und die Antragsgegnerin ein Viertel.

4. Der Streitwert wird auf 2.500,00 € festgesetzt.

 
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