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Verwaltungsgericht Köln, 23 K 1595/21

Datum:
13.08.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
23. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
23 K 1595/21
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2025:0813.23K1595.21.00
 
Vorinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 2454/25
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Hinsichtlich des Klägers zu 2) wird das Verfahren eingestellt.

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 11. März 2021 verpflichtet, dem Kläger zu 1) den beantragten Vorbescheid zu erteilen.

Der Kläger zu 2) und die Beklagte tragen die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 1) trägt die Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten trägt der Kläger zu 2) zur Hälfte. Im Übrigen tragen der Kläger zu 2) und die Beklagte ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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