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Verwaltungsgericht Köln, 22 K 6119/23.A

Datum:
10.12.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 K 6119/23.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2025:1210.22K6119.23A.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 11 A 68/26.A
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15. August 2023 wird insoweit aufgehoben, als die Anträge der Kläger auf Zuerkennung des subsidiären Schutzes als „offensichtlich“ unbegründet abgelehnt worden sind.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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