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Verwaltungsgericht Köln, 20 L 49/25

Datum:
10.01.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 49/25
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2025:0110.20L49.25.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

1. Soweit der Antragsteller und der Antragsgegner den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Klage gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 06.01.2025 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen je zur Hälfte die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

 
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