Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 1 K 771/24

Datum:
25.04.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 771/24
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2025:0425.1K771.24.00
 
Schlagworte:
Offener Netzzugang, open access, Zugangsantrag, Informationsanspruch
Normen:
TKG § 155 Abs. 1; TKG § 149 Abs. 1 Nr. 5; TKG § 149 Abs. 4
Leitsätze:

Das Streitbeilegungsverfahren nach § 149 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 155 Abs. 1 TKG ist auf die Durchsetzung des tatsächlich begehrten Netzzugangs gerichtet. Förderrechtliche Informationsansprüche (z.B. aus § 8 NGA-RR) können auf diesem Wege nicht durchgesetzt werden. Dementsprechend ist es nicht möglich, den Zugangsverpflichteten zu einer – im vorliegenden Einzelfall erkennbar – überschießenden Angebotslegung zu verpflichten und es dem Zugangsnachfrager anschließend freizustellen, lediglich jene Strecken auszuwählen, die seinem tatsächlichen Bedarf entsprechen.

Der Zugangsantrag i.S.d. § 155 Abs. 1 TKG muss den räumlichen Bereich, zu dem Zugang begehrt wird, hinreichend konkretisieren. Der erforderliche Grad an Konkretisierung lässt sich nicht abstrakt bestimmen, sondern hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (hier verneint).

 
Tenor:

Der Beschluss der Beklagten vom 6. Februar 2024 (Az. BK11-23/009) wird aufgehoben.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten derKlägerin tragen die Beklagte und die Beigeladene jeweils zur Hälfte. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung im Verhältnis zwischen der Beklagten und der Beigeladenen nicht statt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank