Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 1 K 6109/21

Datum:
25.04.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 6109/21
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2025:0425.1K6109.21.00
 
Schlagworte:
Infrastrukturatlas, Ausnahmen, Ausnahmetatbestände, feststellender Verwaltungsakt
Normen:
TKG § 79 Abs. 3
Leitsätze:

Bei der Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Ausnahme von Informationen aus dem Infrastrukturatlas (§ 79 Abs. 3 TKG) handelt es sich um einen feststellenden Verwaltungsakt. Dessen Erlass kann im Wege der Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO) verfolgt werden.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Bundesnetzagentur über die Ausnahme von Informationen aus dem Infrastrukturatlas (§ 79 Abs. 3 TKG) ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Gerichts.

Für das Vorliegen der Ausnahmetatbestände des § 79 Abs. 3 Satz 1 TKG genügen konkrete Anhaltspunkte. Es müssen bestimmte, auf den Einzelfall bezogene und überprüfbare Anknüpfungstatsachen gegeben sein. Einer Überzeugung bedarf es nicht. Die bloße Möglichkeit oder reine Vermutung, ein nicht durch Tatsachen belegbarer Verdacht oder allgemeine statistische Wahrscheinlichkeiten reichen indes nicht.

Bei den in § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 TKG genannten Schutzgütern handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe. Diese bedürfen der Auslegung und unterliegen der vollständigen gerichtlichen Kontrolle. Für die Auslegung ist auf das jeweilige unionsrechtliche Begriffsverständnis abzustellen.

Die Gefährdung der in § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 TKG genannten Schutzgüter muss aus der Einsichtnahme nach § 79 Abs. 4 TKG folgen, mithin aus einer rechtmäßigen Einsichtnahme in den Infrastrukturatlas. Nicht erfasst sind Gefahren, die aus einer etwaigen rechtsmissbräuchlichen Verwendung der aus der Einsichtnahme gewonnenen Informationen oder einer unberechtigten Einsichtnahme in den Infrastrukturatlas folgen.

Für eine Ausnahme nach § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 TKG genügen gesetzliche Schutz- und Vertraulichkeitspflichten ebenso wenig wie private Geheimhaltungsvereinbarungen.

Der Ausnahmetatbestand des § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 TKG knüpft die Verletzung der Vertraulichkeit nach § 148 TKG an die Einsichtnahme nach § 79 Abs. 4 TKG an, mithin an eine rechtmäßige Einsichtnahme. Nicht erfasst sind Vertraulichkeitsverletzungen, die aus einem rechtswidrigen Umgang mit den gewonnenen Informationen oder aus einer unberechtigten Einsichtnahme in den ISA herrühren.

Für eine Ausnahme nach § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 TKG genügt es nicht, dass es sich bei den Informationen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt oder diese einer privaten Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen.

Der Ausnahmetatbestand des § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 TKG kommt nur für Infrastrukturen in Betracht, die durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes als Kritische Infrastrukturen bestimmt worden sind (hier verneint).

Der Ausnahmetatbestand des § 79 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 TKG ist auf eine Nutzung der Infrastruktur durch den Bund beschränkt. Eine analoge Anwendung auf Landes- oder kommunale Behörden kommt mangels planwidriger Regelungslücke nicht in Betracht.

Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für in derHauptsache erledigt erklärt haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank