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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 2215/24

Datum:
25.02.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 2215/24
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2025:0225.15L2215.24.00
 
Normen:
Art. 33 Abs. 2 GG
Leitsätze:

Zur Zulässigkeit einer dreijährigen Bewährungszeit (Wartezeit) als Voraussetzung für eine Beförderung in Gestalt der Vergabe einer Amtszulage.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

 
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