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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 3883/23

Datum:
21.03.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 3883/23
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2025:0321.10K3883.23.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffer 3 des Abhilfebescheids des Bundesverwaltungsamts vom 10.07.2023 verpflichtet, der Klägerin die Gebühren und Auslagen ihres Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren in Höhe von 818,20 € zu erstatten.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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