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Verwaltungsgericht Köln, 33 K 2606/24.PVB

Datum:
03.09.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
33. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
33 K 2606/24.PVB
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2024:0903.33K2606.24PVB.00
 
Schlagworte:
Wahlanfechtung, Stufenvertretung, örtliche Zuständigkeit, Gerichtsstand
Normen:
§ 108 Abs. 2 BPersVG, § 82 Abs. 1 ArbGG
Leitsätze:

Fechten Beschäftigte einer Dienststelle eines nachgeordneten Verwal-tungsbereichs die Wahl einer Stufenvertretung an, kommt es für die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts alleine auf den Sitz der Dienststelle an, bei der die Stufenvertretung gebildet worden ist. (Abgrenzung zu OVG NRW, Beschluss vom 19. März 2022 - 1 A 1118/01.PVB)

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Verwaltungsgericht Köln erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist das Verfahren an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht Berlin.

 
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