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Verwaltungsgericht Köln, 22 L 825/24.A

Datum:
09.07.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 L 825/24.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2024:0709.22L825.24A.00
 
Tenor:

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 10. April 2024 (Gesch.-Z.: 00000000-000) wird aufgehoben.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Antragstellerin und der Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte auferlegt.

 
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