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Verwaltungsgericht Köln, 1 L 2206/24

Datum:
25.11.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 2206/24
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2024:1125.1L2206.24.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 1162/24
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 1 K 7292/24 gegen den Widerrufsbescheid der Antragsgegnerin vom 26.09.2024 (Az. N01) wird vorläufig

bis zur Entscheidung der Kammer im vorliegenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

spätestens

bis Ende Februar 2025

insoweit wiederhergestellt, dass die Antragstellerin in die Lage versetzt wird, bereits beauftragte medizinisch-psychologische Untersuchungen gemäß § 11 Abs. 5 FeV und ärztliche Untersuchungen gemäß § 11 Abs. 2 FeV abzuschließen.

Neue Aufträge darf die Antragstellerin nicht zur Bearbeitung annehmen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz vorbehalten.

 
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