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Verwaltungsgericht Köln, 18 K 2878/23

Datum:
01.03.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 2878/23
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2024:0301.18K2878.23.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 863/24
 
Tenor:

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Leistung von Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht ihrerseits Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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