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Verwaltungsgericht Köln, 18 K 1973/20

Datum:
27.09.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 1973/20
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2024:0927.18K1973.20.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Klägerinnen die Klage zurückgenommen haben bzw. die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerinnen jeweils zu 1/2.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Berufung und die Revision werden zugelassen.

 
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