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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 2215/23

Datum:
07.05.2024
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 2215/23
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2024:0507.15L2215.23.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 496/24
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Stelle der Unterabteilungsleitung IUD III im Bundesministerium der Verteidigung mit einer anderen Person zu besetzen, bevor über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.

2. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 31.800,66 Euro festgesetzt.

 
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