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Verwaltungsgericht Köln, 22 M 4/23

Datum:
14.08.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 M 4/23
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2023:0814.22M4.23.00
 
Tenor:

Auf den Antrag der Antragstellerin und Vollstreckungsgläubigerin vom 1. Juni 2023 wird beim Bundeszentralamt für Steuern eine Drittstellenauskunft nach § 92 Abs. 8 Satz 2 Nr. 2 Abgabenordnung (AO) eingeholt. Die Auskunft ist auf die in § 24c Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) bestimmten Daten beschränkt.

Mit der Durchführung der Drittstellenauskunft wird Herr Gerichtsvollzieher V., O.-straße 0, 00000 G., beauftragt. Die Durchführung der Drittstellenauskunft durch den Gerichtsvollzieher richtet sich nach § 802l Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO.

 
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