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Verwaltungsgericht Köln, 22 M 4/23

Datum:
20.03.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 M 4/23
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2023:0320.22M4.23.00
 
Tenor:

Auf den Antrag der Antragstellerin und Vollstreckungsgläubigerin vom 17. März 2023 wird der Antragsgegner und Vollstreckungsschuldner dazu verpflichtet, eine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO zu erteilen. Mit der Entgegennahme der Vermögensauskunft wird Herr Gerichtsvollzieher G., X.-straße 0, 00000 Q., beauftragt.

 
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