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Verwaltungsgericht Köln, 22 K 4280/23.A

Datum:
06.10.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
22 K 4280/23.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2023:1006.22K4280.23A.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 28. Juli 2023 (Gesch.-Z.: N01-N02) wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, werden der Beklagten auferlegt.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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