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Verwaltungsgericht Köln, 22 K 2474/19.A

Datum:
08.03.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 K 2474/19.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2023:0308.22K2474.19A.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 11 A 723/23.A
 
Tenor:

Soweit die Klägerin zu 3 ihre Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtkosten nicht erhoben werden, tragen die Kläger als Gesamtschuldner.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteilst vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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