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Verwaltungsgericht Köln, 20 L 2308/23

Datum:
17.11.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 L 2308/23
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2023:1117.20L2308.23.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

1.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (20 K 6338/23) gegen die Beschränkung in Ziffer 4, Spiegelstrich 5, Unterspiegelstrich 1 („Israelische Verbrechen gegen den Gaza-Streifen“), gegen die zahlenmäßige Beschränkung von Fahnen und Bannern in Ziffer 9 Satz 1 sowie hinsichtlich des Satzes 1 der Ziffer 11 des Bescheides des Antragsgegners vom 15.11.2023 wird wiederhergestellt.

Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens zu einem Drittel, der Antragsgegner zu zwei Dritteln.

2.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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