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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 934/20

Datum:
06.07.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 K 934/20
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2023:0706.20K934.20.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das Urteil vom 02.06.2023 wird dahingehend berichtigt, dass der Tenor wie folgt gefasst wird:

„Der Bescheid des Beklagten vom 22.01.2020 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 178,59 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2020 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.“

 
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