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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 2079/22

Datum:
27.03.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 2079/22
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2023:0327.15L2079.22.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 413/23
Schlagworte:
charakterliche Eignung, Eignungszweifel
Normen:
§ 66 Satz 1 BBG
Leitsätze:

Eignungszweifel als solche rechtfertigen kein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte. Vielmehr muss sich aus solchen Zweifeln mindestens der Verdacht einer Gefahrenlage für den Dienstbetrieb oder für andere gewichtige Belange des Dienstherrn ergeben.

 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage 15 K 1065/23 gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte vom 22. Dezember 2022 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 21. Februar 2023 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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