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Verwaltungsgericht Köln, 15 K 6254/21

Datum:
10.07.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 6254/21
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2023:0710.15K6254.21.00
 
Schlagworte:
dienstliche Beurteilung; Eröffnung; Bekanntgabe; Plausibilisierung; Quervergleich
Normen:
§ 50 Abs. 3 Satz 1 BLV; § 43 Abs. 1 Satz 1 VwVfG
Leitsätze:

Die Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung setzt voraus, dass die Behörde den Inhalt der Beurteilung der betroffenen Person wissentlich und willentlich zur Kenntnis bringt.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Beurteilung der Klägerin vom 01.04.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.11.2021 verurteilt, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu beurteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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