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Verwaltungsgericht Köln, 13 K 93/23

Datum:
09.11.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 93/23
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2023:1109.13K93.23.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter entsprechender teilweiser Aufhebung des Bescheids des Bundesverteidigungsministeriums vom 9. September 2022 in Gestalt seines Widerspruchsbescheids vom 9. Dezember 2022 verpflichtet, dem Kläger ungeschwärzten Informationszugang in Form der Herausgabe aller Schrifterzeugnisse (alle Vermerke, Mails, Handynachrichten [z. B. WhatsApp und Signal] und sonstige Unterlagen mit und ohne roter Registraturnummer) der Bundesministerin a.D. Lambrecht und der Mitarbeiter ihres Büros samt Adjutantur, der Staatssekretärin Frau E. und der Mitarbeiter ihres Büros, der gesamten Abteilung R, der Abteilung Führung Streitkräfte und des gesamten Presse-/Informationsstabes (einzugrenzen ausschließlich auf Presseanfragen) in dem Zeitraum vom 1. April bis 25. Mai 2022 und mit Bezug

a.              zur Einschätzung der Rechtslage, auf welcher Basis eine Mitnahme von Familienmitgliedern möglich ist und welche Abrechnungsmodalitäten das zur Folge hat,

b.              zur Terminfindung im Vorfeld des Besuches im Bataillon Elektronische Kampfführung 911 in Stadum, Schleswig-Holstein

c.              zur Grundlage der Erstattung des Fluges für den Sohn von Frau Lambrecht und die Erstattung an sich, insbesondere Korrespondenz mit der Flugbereitschaft und dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

zu gewähren, wobei personenbezogene Daten geschwärzt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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