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Verwaltungsgericht Köln, 13 K 1143/18

Datum:
09.11.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 1143/18
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2023:1109.13K1143.18.00
 
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Ministeriums der Justiz vom 8. Januar 2018 verpflichtet, dem Kläger Informationszugang zu gewähren zu den - hinsichtlich der personenbezogenen Daten anonymisierten - amtlichen Informationen im Zeitraum 1. Januar 2013 bis 10. Dezember 2017, aus denen sich ergibt, dass es zu gewalttätigen Handlungen von Klageparteien, Angeklagten oder Rechtsanwälten gegen Richter und/oder Staatsanwälte unter ihrer Privatadresse in Nordrhein-Westfalen gekommen ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

 
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