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Verwaltungsgericht Köln, 12 L 1631/23

Datum:
04.09.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 1631/23
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2023:0904.12L1631.23.00
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller bis zu einer – unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts durchzuführenden – erneuten Bescheidung des Antrags des Antragstellers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG zu dulden.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.

 
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