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Verwaltungsgericht Köln, 10 L 1557/22

Datum:
09.01.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 1557/22
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2023:0109.10L1557.22.00
 
Tenor:

1. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die im Rahmen der zweiten Wiederholung der Fortbildungsprüfung „Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz“ gefertigte Projektarbeit des Antragstellers vorläufig neu zu bewerten.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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