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Verwaltungsgericht Köln, 10 K 1646/20

Datum:
01.02.2023
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 1646/20
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2023:0201.10K1646.20.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Beklagte unter Aufhebung des Bescheids der Bezirksregierung L.    vom 11. März 2020 verpflichtet, dem Kläger eine befristete Unterrichtsgenehmigung zu erteilen für die Lehrkraft M.      in der Sekundarstufe I und II der G.      X.             L.    zum Erwerb der notwendigen Unterrichtspraxis für die Durchführung des Feststellungsverfahrens.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Beklagte jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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