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Verwaltungsgericht Köln, 5 K 5152/21

Datum:
05.01.2022
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 K 5152/21
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2022:0105.5K5152.21.00
 
Schlagworte:
Wohnsitzregelung Lange Dauer des Asylverfahrens
Normen:
Artikel 33 der Richtlinie 2011/95/EU (ABl. L 337, S. 9); § 12 a AufenthG
Leitsätze:

Hauptsachenerledigung

Einzelfall einer nach 5-jährigem Asylverfahren, davon 4 Jahre gerichtliches Verfahren, als Flüchtling anerkannten Afghanin, die an Schizophrenie erkrankt ist und unter rechtlicher Betreuung steht.

Hier „länderübergreifender“ Umzugswunsch zur Schwester.

 
Tenor:

1. Das in der Hauptsache erledigte Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,00  Euro festgesetzt.

 
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