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Verwaltungsgericht Köln, 22 M 91/22

Datum:
24.11.2022
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 M 91/22
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2022:1124.22M91.22.00
 
Tenor:

1.

Die Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 5. April 2022 im Verfahren 22 K 2034/21 wird in Höhe von 25,- Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB ab dem 4. April 2022 angeordnet.

2.

Mit der Durchführung der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Antragsgegners nebst Taschenpfändung, beschränkt auf die Pfändung beweglicher Sachen, wird Gerichtsvollzieher L.    , M.----straße  0, 00000 S.         , beauftragt.

3.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Vollstreckungsverfahrens.

 
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