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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 7619/18

Datum:
10.02.2022
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 7619/18
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2022:0210.19K7619.18.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten über die Festsetzung von Elternbeiträgen vom 01.10.2021 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29.10.2021 wird aufgehoben.

              Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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