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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3651/19

Datum:
20.01.2022
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 3651/19
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2022:0120.19K3651.19.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 11.09.2018 verpflichtet, über den Antrag des Klägers vom 27.07.2018 auf Anrechnung seiner Dienstzeiten bei der Bundeswehr auf die laufbahnrechtliche Probezeit im Beamtenverhältnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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