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Verwaltungsgericht Köln, 15 K 1992/21

Datum:
07.12.2022
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 1992/21
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2022:1207.15K1992.21.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Abänderung ihres Bescheids vom 06.08.2020 verpflichtet, der Klägerin für die Zeit vom 19.12.2019 bis zum 17.05.2020 Auslandstrennungstagegeld in Höhe von 24 € pro Tag der Anwesenheit in Q.     zu gewähren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 23,4 % und die Beklagte zu 76,6 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten können die Vollstreckung jeweils durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweils andere Beteiligte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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