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Verwaltungsgericht Köln, 15 K 1259/21

Datum:
03.03.2022
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 1259/21
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2022:0303.15K1259.21.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 1. Juli 2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides derselben Behörde vom 11. Februar 2021 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand mit Ablauf des 30. September 2024 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Der Kläger und die Beklagte tragen jeweils die Hälfte der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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