Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Köln, 14 K 1715/18

Datum:
25.10.2022
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 1715/18
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2022:1025.14K1715.18.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 2405/22
Schlagworte:
1. Die Nutzungsuntersagung von Flächen zur Tierhaltung bis zu einer Freigabe durch die zu-ständige Behörde ist als Dauerverwaltungsakt anhand der Sach- und Rechtslage im Zeit-punkt der mündlichen Verhandlung zu beurteilen. 2. Eine zerstörte Grasnarbe stellt als solche bei gleichzeitiger Haltung von Pferden auf dieser Fläche einen hinreichend konkreten Anhaltspunkt für die Gefahr eines Eintrags von Nitrat ins Grundwasser dar.
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Ziffer 3 des Bescheides des Beklagten vom 31.1.2018 sowie die auf Ziffer 3 bezogene Zwangsgeldandrohung werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank