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Verwaltungsgericht Köln, 8 K 7293/18

Datum:
07.10.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 7293/18
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2021:1007.8K7293.18.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid des Bürgermeisters der Beklagten vom 28. September 2018 wird, soweit damit eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 325 EUR erhoben wurde, aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu neun Zehnteln, die Beklagte zu einem Zehntel.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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