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Verwaltungsgericht Köln, 3 L 1695/20

Datum:
09.02.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 1695/20
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2021:0209.3L1695.20.00
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die an ihrem YYYYYYYYYYYYYYYYYYY zu vergebende Beförderungsplanstelle eines XXXXXXXXXXXXXXXXXXXX(Besoldungsgruppe A 15) mit dem Beigeladenen zu besetzen, solange nicht über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

2.Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis       22.000,00 Euro festgesetzt.

 
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