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Verwaltungsgericht Köln, 2 K 6495/19

Datum:
23.02.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 6495/19
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2021:0223.2K6495.19.00
 
Leitsätze:

Ermessenerwägungen bei Ausspruch eines bauaufsichtlichen Nutzungsverbots; Nichterreichbarkeit eines bebauten Gründstücks im Brandfall

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

 
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