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Verwaltungsgericht Köln, 26 K 14970/17.A

Datum:
28.07.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 14970/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2021:0728.26K14970.17A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Kläger die Klage zurückgenommen haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung der Ziffern 3 bis 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 07.11.2017 verpflichtet, den Klägern subsidiären Schutz zu gewähren.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Kläger zu einem Drittel und die Beklagte zu zwei Dritteln.

Dieses Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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