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Verwaltungsgericht Köln, 21 L 2082/20

Datum:
20.01.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
21. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
21 L 2082/20
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2021:0120.21L2082.20.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 102/21
Schlagworte:
Berichtigungsbeschluss
 
Tenor:

Der Beschluss vom 4. Januar 2021 wird - ungeachtet erheblicher Zweifel am Rechtsschutzbedürfnis, da die zu berichtigende Passage ohne Belang ist - auf Antrag dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 2 letzter Absatz heißt: „2. die Antragsgegnerin zu verpflichten unter Änderung ihrer Genehmigung vom 12. Dezember 2019 (XX0-00/000) die Entgelte für Standard-, für Kompakt-, für Groß- und für Maxibriefe (jeweils national) unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 2020 - 6 C 1.19 - binnen 3 Monaten vorläufig neu zu genehmigen,“.

 
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