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Verwaltungsgericht Köln, 20 K 2076/20

Datum:
18.11.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
20. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 K 2076/20
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2021:1118.20K2076.20.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die durch Beamte der Beklagten am 04.05.2019 am Bochumer Hauptbahnhof durchgeführten Maßnahmen gegen den Kläger in Gestalt der körperliche Durchsuchung des Klägers und seiner Jacke und das Festhalten während der Dauer und im Anschluss an diese Maßnahme rechtswidrig gewesen sind.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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