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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 7127/18

Datum:
25.02.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 7127/18
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2021:0225.19K7127.18.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass der ablehnende Bescheid der Beklagten vom 24.07.2018 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 18.09.2018 rechtswidrig war.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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