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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 4098/19

Datum:
23.03.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 4098/19
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2021:0323.19K4098.19.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 1046/21
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Änderung des Bescheides vom 09.01.2019 und Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 31.05.2019 verpflichtet, dem Kläger zu den mit Antrag vom 27.12.2018 geltend gemachten Kosten eine weitere Beihilfe in Höhe von 7.143,41 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu bewilligen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung des Klägers in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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