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Verwaltungsgericht Köln, 19 K 2071/19

Datum:
25.10.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 K 2071/19
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2021:1025.19K2071.19.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2921/21
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 21.02.2019 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15.03.2019 und unter Änderung des Bescheides vom 14.01.2020 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 03.03.2020 verpflichtet, der Klägerin für das Jahr 2018 weitere Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 260,02 € und für das Jahr 2019 weitere Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 30,80 € zu bewilligen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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