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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 908/21

Datum:
15.07.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 908/21
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2021:0715.15L908.21.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1249/21
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, den Beigeladenen nach Besoldungsgruppe A 10 auf der Grundlage der erstellten Beförderungsrangfolgenliste zu befördern, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts eine erneute Auswahlentscheidung getroffen worden ist und eine Wartefrist von zwei Wochen nach Bekanntgabe einer für ihn negativen Auswahlentscheidung an den Antragsteller abgelaufen ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

2 .Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.621,27 Euro festgesetzt.

 
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