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Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1851/20

Datum:
09.06.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 1851/20
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2021:0609.15L1851.20.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1072/21
Schlagworte:
Telekom Wiederholung chancenlos Aktualität aktuelle Beurteilung Stellungnahme
Normen:
Art. 33 Abs. 2 GG; § 22 Abs. 1 satz 2 BBG
Leitsätze:

Bei der Wiederholung einer Auswahlentscheidung zur Besetzung einer in einer früheren Beförderungsrunde bereitgestellten Stelle kommt es auf die aktuelle Beurteilungssituation an.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst tragen.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 11.630,48 Euro festgesetzt.

 
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