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Verwaltungsgericht Köln, 14 K 11353/17

Datum:
30.03.2021
Gericht:
Verwaltungsgericht Köln
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 11353/17
ECLI:
ECLI:DE:VGK:2021:0330.14K11353.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten das Verfahren für erledigt erklärt haben, wird es eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt 7/10 und die Beklagte 3/10 der Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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